Blinden-Informations- Technik-Eignungstests (BITE)

Gebrauchstauglichkeitsprüfung von Computerhilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Anwender

Dr. Rüdiger Leidner


[Manuskript für "Sozialrecht + Praxis"]

Jeder, der nicht nur einmal einen Computer gekauft hat, sondern später auch Zubehör oder neue Programme, weiß, wie groß die Vielfalt zum Zeitpunkt des Kaufs ist und die Probleme anschließend sein können, wenn einiges nicht zueinander paßt. Noch mehr gilt dies, wenn der Computer nicht zu Hause steht, sondern am Arbeitsplatz in die Büroumgebung integriert werden soll. Es wird sich daher niemand, der auch nur etwas Erfahrung auf diesem Gebiet gewonnen (bzw. erlitten) hat, wundern, wenn ich ohne weitere Erläuterung einfach behaupte, daß Computer, an die außerdem noch spezielle Ausgabesysteme für blinde und sehbehinderte Anwender (Sprachausgaben, Braille-Zeilen, Großschriftbildschirme) angeschlossen sind, natürlich noch viel mehr Probleme mit sich bringen können. Hinzu kommt, daß der Anwender in diesem speziellen Fall oft gar nicht weiß, ob er ein bestimmtes Programm, das er ohne diese Hilfsmittel schließlich gar nicht beurteilen kann, tatsächlich braucht, im notwendigen Umfang bedienen kann oder welches der Hilfsmittel das Beste ist. Auf die Beratung der Verkäufer kann man sich in vielen Fällen ebenso wenig verlassen wie auf individuelle Erfahrungsberichte, da oft die Bedingungen nicht vergleichbar sind.

Da die Computerwelt immer komplexer und komplizierter wurde, hatte ich vor mehr als zwei Jahren im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Lösungsansätze zur Nutzung von MS-Windows durch blinde und sehbehinderte Anwender damit begonnen, Beurteilungskriterien zu entwickeln. Diese Kriterien, die erstmals auf einer Podiumsdiskussion in Hamburg vorgestellt wurden (S+P 1/95) und inzwischen wiederholt mit Betroffenen, Hilfsmittelfirmen und auch anderen in diesem Bereich Tätigen diskutiert wurden (S+P 12/95) sollten den Anwendern helfen, sich selbst eine Meinung zu bilden und Anhaltspunkte geben, worauf bei einem Kauf zu achten ist. Da sich gerade die neuen Programme zur Nutzung von MS-Windows immer noch in der Entwicklungsphase befinden und bei manchen Produkten beinahe in monatlichem Abstand neue Versionen erscheinen, habe ich bewußt darauf verzichtet, eine Rangfolge unter den verschiedenen Produkten aufzustellen.

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) wurde dieser Gedanke von einer Hamburger Einrichtung (Behinderten Informationstechnik Test- und Dienstleistungs GmbH) offenbar aufgegriffen. Im Rahmen eines insgesamt dreijährigen Projekts sollen Kriterien zur Beurteilung verschiedener für Blinde und Sehbehinderte wichtiger Computerhilfsmittel aufgestellt und diese Hilfsmittel anhand dieser Kriterien und standardisierter Testaufgaben geprüft werden. Offensichtlich verfolgt der Finanzier dieses Modellvorhabens, das BMA, neben dieser im Grundsatz begrüßenswerten Idee darüber hinaus aber auch das Ziel, zur Vereinfachung der Entscheidungen für die Kostenträger gleichzeitig eine Rangskala erstellen zu lassen. Aufgrund der Schnellebigkeit der Entwicklung gerade im Software-Bereich besteht hierdurch aber die Gefahr, daß diese Bewertungsskala bereits überholt ist, bevor sie auch nur gedruckt werden kann. Damit würde sie als Entscheidungsgrundlage sowohl für Kostenträger als auch für die Betroffenen nicht nur wertlos, sondern es entsteht sogar die Gefahr, daß Entscheidungen aufgrund völlig überholter Beurteilungen fallen. Da zudem zu erwarten ist, daß diejenigen Firmen, die bei der Bewertung einen schlechteren Platz erhalten haben, versuchen werden, nicht nur durch technische Verbesserungen die Bewertung ad absurdum zu führen, sondern sich auch auf andere Weise dagegen zu wehren, wird die Entscheidungssituation für die Kostenträger vermutlich nicht einfacher, sondern möglicherweise sogar komplizierter.

Natürlich ist das Interesse gerechtfertigt, die Entscheidungssituation auch der Kostenträger zu vereinfachen. Wenn aber die Erstellung von Kriterien bzw. Checklisten, die keine zeitpunktbezogene Bewertung vornehmen und die im konkreten Fall zu treffende Entscheidung offen lassen, für unzureichend gehalten wird, sollte über andere Lösungsansätze als eine einmalig erstellte Rangskala nachgedacht werden. Denn wenn dieses personell und finanziell aufwendige Modellvorhaben dazu führen würde, daß eine Rangskala entsteht, die schon nach kurzer Zeit wertlos oder sogar kontraproduktiv wird, dann handelt es sich hinsichtlich der Finanzierung des Projektes im wahrsten Sinne des Wortes um einen verlorenen Zuschuß.

Die Zweckmäßigkeit der Erstellung eines Kriterienkatalogs, der für alle Beteiligten die Entscheidungssituation transparent macht, scheint unstrittig zu sein. Schließlich geht es in nicht wenigen Fällen um Ausgaben von mehr als 50000 DM pro Arbeitsplatz.

Eventuelle Bedenken hinsichtlich seiner Verwendbarkeit durch Kostenträger sind vermutlich darauf zurückzuführen, daß ein reiner Kriterienkatalog für eine Entscheidung am Schreibtisch nicht ausreicht. Andererseits besteht bei Anwendung einer einmal erstellten, mehr oder weniger pauschalierenden Bewertungsskala für die vor Ort mit den Hilfsmitteln Konfrontierten die Gefahr, daß weder aufgrund aktueller Informationen noch unter Berücksichtigung individueller Anforderungen entschieden wird.

Doch meines Erachtens gibt es für diesen Interessengegensatz durchaus eine Lösung, die die allgemein erwünschte Erhöhung der Transparenz im Hilfsmittelbereich erreicht, ohne die Information auf einen bestimmten Zeitpunkt zu fixieren.

Sieht man einmal davon ab, daß die Projektorganisatoren möglicherweise auch noch eigene Interessen verfolgen könnten, so sind bei sehr abstrakter Betrachtung folgende Probleme zu lösen:

Für all diese Überlegungen ließe sich aber auch im Rahmen des jetzt begonnenen Modellvorhabens eine Lösung finden, die diesem Projekt tatsächlich modellierenden, nämlich zukunftsweisenden Charakter geben würden. Dazu müßten die Projektziele modifiziert und erweitert sowie das gesamte Vorgehen auf Operabilität und Praxisbezug ausgerichtet werden. Letzteres liegt auch im wohlverstandenen Interesse des BMA.

Zur Lösung der bisher unüberbrückbaren Gegensätze und zur wirtschaftlichen Verwendung der bereitgestellten öffentlichen Mittel, müßte das Projekt folgendermaßen aufgebaut werden:

  1. Wie in der bisherigen Planung erstellen die Projektorganisatoren zusammen mit dem Anwendergremium einen Kriterienkatalog. Bei der Formulierung der Kriterien wird aber darauf geachtet, daß sie später nicht nur Grundlage von Tests sein sollen, sondern auch als Fragebogen zur Einholung standardisierter Vergleichsangebote verwendet werden können.
  2. Im Rahmen der Tests wird dieser Kriterienkatalog auf seine Verwendbarkeit geprüft, und zwar sowohl hinsichtlich des Vergleichs verschiedener Hilfsmittel als auch hinsichtlich der Vergleichbarkeit damit eingeholter Angebote.
  3. Soweit notwendig, wird der Kriterienkatalog/Fragebogen aufgrund der in den Tests gewonnenen Erfahrungen an die Erfordernisse der Praxis angepaßt.
  4. Es wird ein Schema zur Beschreibung individueller Arbeitsplatzsituationen entwickelt.
  5. Die Kostenträger legen nach Vorlage der Projektergebnisse gemeinsam und damit bundesweit fest, daß künftig bei Anträgen auf technische Arbeitsplatzausstattungen sowohl ein (vom Arbeitgeber und Antragsteller auszufüllendes) Aufgabenprofil als auch die (von den Anbietern auszufüllenden) Fragebögen über die Leistungsfähigkeit der vorgeschlagenen Hilfsmittel beizufügen sind.

Dieses Verfahren liefert den Entscheidungsträgern nicht nur standardisierte und damit leicht vergleichbare Informationen, sondern löst vor allem auch das Aktualitätsproblem. Denn der Fragebogen muß für jeden Antrag ausgefüllt werden. Für die anbietenden Firmen ist damit trotzdem kein erheblicher Mehraufwand verbunden, denn - sieht man von der ersten Erstellung einmal ab - kann der Fragebogen zumindest teilweise mehrfach verwendet werden, wenn in kurzer Zeit Angebote über dieselben Hilfsmitteln bei verschiedenen Kostenträgern einzureichen sind.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß der BMI in seinen "Unterlagen für Ausschreibung und Bewertung" von EDV-Geräten ebenfalls standardisierte Verfahren vorschlägt und sogar, zusammen mit den Herstellerverbänden, standardisierte Kaufverträge erarbeitet hat. Dies zeigt, daß dieser Weg nicht nur grundsätzlich, sondern sogar zusammen mit den Verkäufern möglich ist. Meines Erachtens ist bei den an diesem Projekt beteiligten Anwendern genügend Sachkompetenz vorhanden, um im Rahmen des Modellvorhabens auch einen geeigneten Mustervertrag zu erarbeiten.

Neben der Lösung des Aktualitätsproblems bietet dieses Verfahren aber auch den unschätzbaren Vorteil, daß nun nicht mehr den Kostenträgern vorgehalten werden kann, sie würden überholte Testergebnisse und Rangskalen verwenden, sondern die Anbieter die Richtigkeit der Angaben selbst verantworten müssen und diese außerdem noch Bestandteil des Angebots und somit Vertragsbestandteil werden.

Ich hatte, nachdem ich in den vergangenen Jahren selbst an der Erstellung derartiger Beurteilungskriterien gearbeitet habe, bei von mir kürzlich eingeholten Vergleichsangeboten eben dieses Verfahren angewandt und die Kriterien in Fragen an die Anbieter umgewandelt. Dies war nicht nur der Praxistest für die Kriterien, sondern auch das Verfahren selbst. Denn zum einen hat sich gezeigt, daß ein Praxistest solcher Kriterien wichtig ist, es hat sich aber auch gezeigt, daß die Angebote nicht nur leichter vergleichbar sind, sondern daß der potentielle Kunde auch sehr viel mehr Informationen erhält als ohne diese Standardisierung, neben den zusätzlichen Angaben war aber vor allem auch zu erkennen, wie gründlich das Angebot bearbeitet wurde. Denn da es sich zum Teil um identische Komponenten handelte, können unterschiedliche bzw. angeblich nicht verfügbare technische Angaben zu derselben Komponente nur mit dem "Faktor Mensch" (diesmal aber nicht beim Anwender, sondern Anbieter) erklärt werden.

Wie bei den meisten öffentlich geförderten Projekten dieser Größenordnung dürfte es auch bei diesem Modellvorhaben einen Projektbeirat geben, in dem der Geldgeber vertreten ist. Es bleibt zu hoffen, daß bei der nächsten Sitzung dieses Beirats die für die Verwendung der öffentlichen Mittel Verantwortlichen, ihre Haltung nochmals daraufhin prüfen, ob es insbesondere angesichts der öffentlichen Spardiskussion zu verantworten ist, daß ein Projekt mit Auflagen versehen wird, die dazu führen müssen, daß die Ergebnisse des Projekts schon nach kurzer Zeit obsolet sind. Hiermit provoziert man entweder Wiederholungsanträge, denn schließlich haben alle ein berechtigtes Interesse an aktueller Information, oder man weiß jetzt schon, daß man nach Beendigung des Projekts das Geld hat, das jetzige Modellvorhaben in eine Dauereinrichtung umzuwandeln. Sofern beides nicht der Fall ist, sollten die Bedenken der in diesem Projekt mitwirkenden Anwender ernst genommen und die hier skizzierten Lösungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden.


Copyright © D.I.A.S. GmbH, Hamburg

Stand: Januar 1997