Fahrschule

  • Es empfiehlt sich, die Fahrschulausbildung bei einer spezialisierten Fahrschule zu machen.
  • In der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie in den Prüfungen gibt es zwar keinen Unterschied zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, die praktische Ausbildung unterscheidet sich jedoch durch den rollstuhlzugänglichen Schulungsraum und durch das Fahrzeug, das für verschiedene Behinderungsarten ausgerüstet ist.
  • Die Fahrschullehrer haben auch Erfahrungen bezüglich der Hilfestellung beim Übersetzen vom Rollstuhl ins Fahrzeug und umgekehrt, so dass daraus keine Probleme entstehen.
  • Die Fahrschule kann auch behilflich sein bei Formalitäten, wie z.B. Angebote, Ermittlung von Kostenträgern, Vertragsabwicklung, Abrechnung mit Kostenträgern usw., dadurch können sich Fahrschüler auf die Ausbildung konzentrieren und müssen ihre Zeit nicht für Formalitäten verschwenden.
  • Viele Fahrschulen arbeiten eng mit Umrüsterfirmen zusammen. Während der ersten Fahrstunden müssen oft noch kleine Veränderungen am Fahrschulfahrzeug vorgenommen werden. Notwendige individuelle Anpassungsarbeiten können dabei von Experten der angeschlossenen Werkstatt unmittelbar durchgeführt werden.
  • Die Prüfer sind mit der Materie vertraut und können ihre Entscheidungen fällen, ohne den Bedarf, sich erst zeitaufwendig sachkundig machen zu müssen.
  • Vorteilhaft ist es auch, während der Ausbildung in einer behindertengerechten Unterkunft wohnen zu können.
  • So kann erreicht werden, dass die Prüfungsanforderungen und Prüfungen in möglichst kurzem Zeitraum erfüllt werden.

Die 18 Fahrlehrerverbände in der Bundesrepublik haben in der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) einen speziellen Arbeitskreis "handicap" eingerichtet, in dem Spezialisten unter Leitung des Vorsitzenden des Berliner Fahrlehrerverbandes - Herrn Peter Glowalla - alle Fragen der Aus- und Weiterbildung wie auch des Trainings und der Kompensation von Eignungseinschränkungen behandeln.

Näheres erfahren Sie über folgende Kontaktadresse:

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
Hofbrunnstr. 13, 81479 München
Postfach 710969, 81479 München
Telefon: (0 89) 74 91 49 41
Telefax: (0 89) 74 91 49 44
E-Mail: bvmuc@t-online.de

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