Fahrschule
- Es empfiehlt sich, die Fahrschulausbildung bei einer spezialisierten Fahrschule zu machen.
- In der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie in den
Prüfungen gibt es zwar keinen Unterschied zwischen Behinderten und
Nichtbehinderten, die praktische Ausbildung unterscheidet sich jedoch
durch den rollstuhlzugänglichen Schulungsraum und durch das Fahrzeug,
das für verschiedene Behinderungsarten ausgerüstet ist.
- Die Fahrschullehrer haben auch Erfahrungen bezüglich der
Hilfestellung beim Übersetzen vom Rollstuhl ins Fahrzeug und umgekehrt,
so dass daraus keine Probleme entstehen.
- Die Fahrschule kann auch behilflich sein bei Formalitäten, wie z.B.
Angebote, Ermittlung von Kostenträgern, Vertragsabwicklung, Abrechnung
mit Kostenträgern usw., dadurch können sich Fahrschüler auf die
Ausbildung konzentrieren und müssen ihre Zeit nicht für Formalitäten
verschwenden.
- Viele Fahrschulen arbeiten eng mit Umrüsterfirmen zusammen. Während
der ersten Fahrstunden müssen oft noch kleine Veränderungen am
Fahrschulfahrzeug vorgenommen werden. Notwendige individuelle
Anpassungsarbeiten können dabei von Experten der angeschlossenen
Werkstatt unmittelbar durchgeführt werden.
- Die Prüfer sind mit der Materie vertraut und können ihre
Entscheidungen fällen, ohne den Bedarf, sich erst zeitaufwendig
sachkundig machen zu müssen.
- Vorteilhaft ist es auch, während der Ausbildung in einer behindertengerechten Unterkunft wohnen zu können.
- So kann erreicht werden, dass die Prüfungsanforderungen und Prüfungen in möglichst kurzem Zeitraum erfüllt werden.
Die 18 Fahrlehrerverbände in der Bundesrepublik haben in der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) einen speziellen
Arbeitskreis "handicap" eingerichtet, in dem Spezialisten unter Leitung
des Vorsitzenden des Berliner Fahrlehrerverbandes - Herrn Peter
Glowalla - alle Fragen der Aus- und Weiterbildung wie auch des
Trainings und der Kompensation von Eignungseinschränkungen behandeln.
Näheres erfahren Sie über folgende Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
Hofbrunnstr. 13, 81479 München
Postfach 710969, 81479 München
Telefon: (0 89) 74 91 49 41
Telefax: (0 89) 74 91 49 44
E-Mail: bvmuc@t-online.de