Parken und Tanken

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Probleme und Hilfe an der Zapfsäule

Die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten bezeichnet das Tanken mit seinen Nebenaktivitäten für Autofahrer, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, als einen buchstäblichen Kraftakt und ein Hindernisrennen.

Genannt werden folgende Probleme:

  • Richtiges Heranfahren (an welcher Seite ist der Tankdeckel?)
  • Handhabung des schweren Schlauchs und der Zapfpistole
  • Glückssache, ob die automatische Feststellung der Zapfpistole klappt
  • Langer Weg zur Kasse
  • Schlange stehen
  • Eventuelle Ablehnung der Kartenzahlung
  • Eventuell versäumtes Merken der Zapfsäulennummer

Funkrufsender können helfen, diese Probleme zu lösen. Es existieren hier verschiedene Systeme. Die Firma Esso verweist hierbei auf die zunehmende Verbreitung von Handys und rät, diese zu benutzen, um Hilfe beim Tankvorgang zu erbitten. Ebenfalls könnten dabei auch Einkaufswünsche für den Shop geäußert werden.

In Rush-hour-Situationen solle der Kunde jedoch Verständnis haben, wenn er am Handy hört, dass er sich vielleicht eine oder zwei Minuten gedulden muss, bis ein Teammitglied zur Verfügung stehe. Hier sei ein wenig verbales Fingerspitzengefühl erforderlich. So steht es in dem Heft "Esso Partner" 3/2000 auf S. 3. Vergessen wurde dabei allerdings, etwas zum eigentlich verbotenen Handy-Gebrauch an der Zapfsäule zu sagen. In einem Schreiben wurde dazu mitgeteilt, daß das Handy-Verbot im Umkreis von 2 Metern um die Zapfsäule während der Betankung eines Fahrzeugs gelte. Es gelte jedoch nicht, wenn aus einem Fahrzeug heraus angerufen werde, was hier eindeutig der Fall wäre.

DRS - Dienst-Ruf-System - Jetzt auch an allen BAB-Tankstellen

Der DRS-Sender in der Hand des Autofahrers ist nur so groß wie eine Zigarettenschachtel und das DRS-Empfangsgerät an der Tankstelle unauffällig. Beide Geräte haben es aber in sich! Denn Dank dieser beiden Geräte wird das sonst anstrengende und mit Risiken verbundene Tanken für behinderte Autofahrer zu einem entspannten und alltäglichen Vorgang. Diesen Service, der bisher an ca. 600 Straßentankstellen von bereits ca. 2000 behinderten Autofahrern genutzt wird, bieten demnächst auch alle 343 Autobahntankstellen.

Seit Juni 2001 werden die Empfangsgeräte installiert. Das Investment für die DRS-Empfangsgeräte in Höhe von ca. 75.000 Euro übernehmen die Tankstellengesellschaften/-verbände, und die Betreiber der Autobahntankstellen garantieren mit ihrem Personal den Service.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH & Co. KG unterstützt die Verbreitung des "Dienst-Ruf-Systems", indem sie in einer gesonderten Aktion 100 DRS-Handsender für behinderte Autofahrer spendet, die über soziale Verbände/Vereine verteilt werden.

In Deutschland gibt es ca. 850.000 Autofahrer, die trotz schwerwiegender Behinderungen ihr Fahrzeug selbst lenken. Da zwischenzeitlich, wie an den Straßentankstellen, auch alle Autobahntankstellen auf Selbstbedienung umgestellt worden sind, stößt die Mobilität dieser Kundengruppe bisher jedoch beim Tanken an teilweise unüberwindbare Grenzen. So sind die Zapfpistolen aufgrund der Umweltschutzmaßnahmen schwerer, die Fahrbahnen und Shopräumlichkeiten oft enger geworden und auch die Kundenfrequenz ist gestiegen. Gleichzeitig haben Anonymität wie auch Eile bei den Tankkunden zugenommen.

Mit dem DRS werden die sich aus Veränderungen ergebenden Risiken, Missverständnisse und Stresssituationen für behinderte Autofahrer vermieden. Ohne Bindung an eine bestimmte Kraftstoffmarke können behinderte Autofahrer mit ihrem DRS-Sender jede DRS-Tankstelle (Verzeichnis stets aktuell im Internet unter www.junedis-iwn.de) anfahren, wo sie Hilfe bekommen. Mit dem Sender wird das Empfangsgerät "angepiept", das Tankstellenteam bestätigt am Empfangsgerät das Signal mit einer Rückmeldung für den behinderten Autofahrer. Dieser kann nun in Ruhe abwarten, bis er bedient wird. Nach dem bundesweit einheitlichen Schlüsselsystem für Behindertentoiletten ist die Einführung des DRS an der Autobahn ein weiteres Zeichen für das Engagement der Autobahn Tank & Rast GmbH & Co. KG, ihre Betriebe behindertengerecht auszustatten. Vertreter verschiedener Behindertenverbände hoffen nun, dass die Einrichtung des DRS an der Autobahn der Anstoss dafür ist, dass bald ein bundesweites flächendeckendes Netz von DRS-Tankstellen diese kundenfreundliche Versorgung der behinderten Autofahrer sicherstellt.

Informationen über Tankstellen mit dem DRS-System:

Auf der Internetseite der Firma Junedis Reha- und Labortechnik - DRS Servicestationen unter "DOWNLOAD Tankstellen" finden Sie, nach Bundesländernamen geordnet, service-freundliche Tankstellen im Bundesgebiet mit dem DRS® - System.
Unter "DOWNLOAD Autobahn-Tankstellen" finden Sie, nach Autobahn-Nummern geordnet, service-freundliche Tankstellen mit dem DRS® - System.
Unter "DOWNLOAD Autohöfe" finden Sie, nach Autobahn-Nummern geordnet, bei welchen Servicestationen neben den Autobahnen das DRS® - System eingerichtet ist.

Verschiedene Handsender und auch Empfangsgeräte sind zu erwerben bei folgender Adresse:

Firma Junedis Reha- und Labortechnik
Am Weidegrund 8
82194 Gröbenzell
Telefon: (0 81 42) 59 76 50
Telefax: (0 81 42) 59 76 49
E-Mail: ger@junedis-iwn.de

Die Preise für die Sender liegen zwischen ca. EUR 199 und EUR 225, die Empfangsgeräte kosten ca. EUR 440. Die Firma Junedis verweist auch auf die mögliche Kostenübernahme im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe hin und bietet ein Antragsformular an, welches Sie sich hier downloaden können:

Word-Datei zum Download:Antragsformular Kostenübernahme (Word-Datei, 23,0 KB)
Word-Datei zum Download:Informationsblatt Junedis (Word-Datei, 22,5 KB)

Handi-Bip-System

Die deutsche Tamoil GmbH in Elmshorn schenkt gehandikapten Autofahrern bei Einsendung des Behindertenausweises einen Sender namens Handi Bip. Damit können sie bei rund 40 HEM- und TAMOIL-Tankstellen in Nord- und Ostdeutschland sowie jetzt auch in der Schweiz vom Auto aus Hilfe rufen. (motorwelt 6/2000 S. 58)

Wie erhält man gratis eine Handi-Bip-Fernbedienung?

Ganz einfach. Jeder Rollstuhlfahrer, der Mühe hat, zum Tanken auszusteigen, kann die Fernbedienung unter Angabe der vollständigen Personalien und einer beidseitigen Kopie des Behindertenausweises schriftlich bei der unten angegebenen Adresse anfordern. Bestellformulare gibt es an allen Stationen, die mit dem Handi-Bip-System ausgestattet sind. Die Deutsche Tamoil schickt dem Interessenten die Fernbedienung nach Eingang der Bestellung kostenlos zu. Selbstverständlich erwachsen hieraus keinerlei Verpflichtungen für den Kunden. Die Handi-Bip-Fernbedienung wird zusammen mit den Adressen aller mit dem System ausgestatteten TAMOIL- und HEM-Stationen versandt.

Adresse:

Deutsche Tamoil GmbH
Ramskamp 69
25337 Elmshorn
Telefon: (0 41 21) 47 40
Telefax: (0 41 21) 47 41 30

Behindertenparkplätze

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung finden oft keine Parkmöglichkeiten in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, Arztpraxen, Bahnhöfen, Versammlungsstätten, Kaufhäusern u.a. Sie sind daher gezwungen, unzumutbar weite Wege zu gehen oder sogar getragen zu werden. Gleiches gilt für blinde Personen, die auf das Mitfahren in einem Kraftfahrzeug angewiesen sind. Da Appelle an die nichtbehinderten Kraftfahrer, freiwillig Parkraum für Schwerbehinderte freizuhalten, vielfach erfolglos geblieben sind, wurde über die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen, Behindertenparkplätze auszuweisen.

Für Schwerbehinderte bedeutet die Möglichkeit, ausgeschilderte Parkplätze an zentral gelegenen Orten zu nutzen, kein Privileg, sondern lediglich eine kleine Erleichterung in einer sehr schwierigen Lebenslage. Ist ein Behindertenparkplatz durch einen Falschparker - und sei es auch nur aus Gedankenlosigkeit oder für eine kurze Zeit - belegt, bedeutet das in vielen Fällen, dass die Betroffenen unter Umständen unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssen, da sie aufgrund ihrer Behinderung z.B. nicht in der Lage sind auszusteigen, um abzuklären, ob jemand das falschgeparkte Fahrzeug kurzfristig wegfahren könnte.

Behindertenparkplätze liegen in der Regel sehr zentral, weil insbesondere Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung nur kurze Wege zuzumuten sind. Längere Strecken können sie nur schwer bewältigen. Das Befahren der Fahrbahn mit Rollstühlen birgt überdies ein hohes Risiko. Daher befindet sich bei richtig angelegten Behindertenparkplätzen eine Bordsteinabsenkung in unmittelbarer Nähe, um das sofortige Auffahren auf den Gehweg zu ermöglichen. Da Behinderte zum Ein- und Aussteigen wesentlich mehr Raum benötigen, sind die besonderen Behindertenparkplätze, wenn dies entsprechend beachtet wurde, wesentlich größer als Parkplätze für Nichtbehinderte. Längsparkplätze sind länger, um z.B. einen hinten eingebauten Hublift benutzen zu können, Schräg- und Senkrechtparkplätze bieten ausreichend Platz zur Seite, um das Aus- und Einladen eines Rollstuhls und ein problemloses Überwechseln vom Kraftfahrzeugsitz in den Rollstuhl und umgekehrt zu ermöglichen.

Quelle: Tipps und Hinweise der Münchner Polizei - Behindertenparkplätze

Neu: Europaweiter Parkausweis für Schwerbehinderte / Unterwegs in EU-Mitgliedsländern

Wer oft ins Ausland fährt, für den könnte der neue "EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen" interessant sein. Er ist ab 1. Januar 2002 erstmals in allen EU-Mitgliedsländern gültig und muss gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Der Ausweis weist in mehreren Sprachen darauf hin, dass der Inhaber mobilitätsbehindert ist und Anspruch auf einen entsprechend ausgewiesenen Parkplatz hat.

Die alten Parkausweise gelten längstens bis Ende des Jahres 2010 (sofern es sich um einen unbefristeten Ausweis handelt), können aber bereits jetzt beim örtlichen Straßenverkehrsamt gegen geringe Kosten auf den neuen Parkausweis umgeschrieben werden. Die VdK-Geschäftsstellen sind bei der Antragstellung behilflich. Anspruch auf den Ausweis haben Fahrerinnen und Fahrer mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und Chauffeure von blinden Menschen. Sie dürfen auf besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ihr Auto abstellen. In Deutschland können sie zum Beispiel drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerstellplätzen oder gratis an Parkuhren und -automaten parken. Bei Auslandsreisen sind die dortigen Vorschriften zu beachten, da der EU-Parkausweis keine Änderungen im nationalen Recht der EU-Staaten bewirkt.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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