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Seit dem 01.01.2002 gibt die Europäische Union dem Verbraucher mehr Rechte. Davon sind auch Vertragverhältnisse mit Umrüstern betroffen. Nach den Vorgaben der jetzt gültigen EU-Gebrauchsgüter-Richtlinie erstreckt sich die Gewährleistungspflicht eines Händlers ab dem 01.01.2002 auf zwei Jahre. Dies gilt für Gebrauchsgüter, Werkverträge und Reparaturen. Nach dieser Rechtslage haftet der Unternehmer dabei auch für Mängel, die durch unsachgemäße Montage durch den Unternehmer oder aufgrund einer unsachgemäßen Montageanleitung erst entstehen. Die Gewährleistungspflicht ist verschuldensunabhängig, d.h. auch wenn dem Unternehmer keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, die Sache im Übergabezeitpunkt aber mangelhaft ist, muss er dafür einstehen.
Einen besonderen Stellenwert für Umrüstangebote hat auch folgende rechtliche Festlegung: Was die Werbung verspricht, das gilt! Was immer also Übergeber, Hersteller und Importeur in öffentlichen Äußerungen über ihr Produkt mitteilen, das gilt und ist Teil des Vertrags mit dem Käufer.
Bestimmte Umbauten sind auf Grund der jeweiligen Beeinträchtigung
unumgänglich. Je nachdem, was an zusätzlicher Unterstützung und Komfort
gewünscht oder abgelehnt wird, können bestimmte weitere Umbauten
sinnvoll sein. Wichtig ist dabei auch, wofür das Fahrzeug benötigt wird.
Prüfen Sie als erstes - am besten noch vor dem Gespräch mit dem
Umrüster - wozu Sie Ihr Auto benutzen. Wenn Sie bereits Erfahrungen als
behinderter Autofahrer haben, wissen Sie, was bisher gut geklappt hat
und wo es Probleme gab. Halten Sie fest, was beim neuen Fahrzeug Ihrer
Meinung nach zu verbessern ist.
Mittlerweile gibt es - insbesondere für Rollstuhlfahrer - eine Vielzahl zusätzlicher Hilfen für die PKW-Nutzung. Rollstuhlverladesysteme oder Drehsitze beispielsweise erleichtern den Umgang mit dem eigenen Auto. Prüfen Sie, wo es in der Vergangenheit beim Autofahren Probleme gegeben hat, und ob sie diese Hilfen eventuell benötigen. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass durch zusätzliche Hilfen zusätzliche Kosten entstehen und der Wartungsbedarf größer wird. Außerdem benötigen z.B. Verladesysteme zusätzlichen Platz. Prüfen Sie, was für Sie sinnvoll ist und halten Sie fest, wo für Sie Informationsbedarf besteht. Erst wenn Sie selbst geprüft haben, was notwendig sein kann, sollten Sie das Beratungsgepräch mit dem Umrüster suchen.
Wer als behinderter Autofahrer vorurteilsfrei an das Thema Umrüstung herangeht, kann sich letztlich vor die Frage gestellt sehen, was den Ausschlag geben soll: die Entscheidung für ein bestimmtes Fahrzeug, das dann um ein passendes Umrüstangebot ergänzt wird, oder aber die Entscheidung für einen bestimmten Umrüster bzw. dessen Umrüstangebot, zu dem dann das passende Auto gesucht wird.
Es kann von Vorteil sein, einen kompetenten Umrüster ganz in der Nähe zu haben. Dass dieser eventuell auf bestimmte Fabrikate festgelegt ist, sollte kein grundsätzliches Ausschlusskriterium sein. Eine gute Vergleichsmöglichkeit des Umrüstangebotes bieten auch die speziellen Hilfsmittelausstellungen. Auf der bedeutendsten, der jährlich stattfindenden "REHACare" in Düsseldorf, führen die meisten namhaften Umrüster ihre Angebote vor.
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